Unser Sachverständigenbüro beschäftigt sich seit Jahren mit den Problemen, die eine Enteignung (von Grund und Boden oder auch nur Bebauungen usw.), entsprechend staatlicher Planvorgaben, mit sich bringen können. Aus diesem Grund möchten wir Sie auf die Gesamtproblematik des Enteignungsverfahrens und deren weiteren Regulierungen von Entschädigungen hinweisen.
Der Entschädigungsverpflichtende will Kosten sparen!
Aus diesem Grund sollte sich der Entschädigungsberechtigte eine eigene reale Übersicht über den Wert seines Grundstückes, einschließlich der Bebauung (Wohnhaus, Garagen, Nebengelasse, Bestandteile der Erschließung) verschaffen, um mögliche Benachteiligungen, die oft mit erheblichen finanziellen Einschnitten verbunden sind, zu vermeiden.
Wir möchten Sie zu dieser juristisch heiklen Gesamsituation gern beraten.
Wir empfehlen Ihnen sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Tel.: 03332 291181 oder 0162 5307109
Es gilt der Grundsatz:
1. "Entschädigungen wegen eingetretenen Vermögensnachteile"
2. "Entscheident ist welche Konkreten Wert der Abtretende verliert!"
Immer wieder entsteht hier die Frage:
1. Was sind Vermögensnachteile?
2. Was gehört alles zu einem Wert? Auch der ideelle Wert?