Pflichtteilsanspruch gemäß § 2317 BGB, sowie Verkauf
zum Marktpreis gemäß § 385 BGB
Jeder kommt mal in die Situation ein Erbe anzutreten oder ein Erbe zu hinterlassen.
Ihre Kinder müssen dann als Erbengemeinschaft unvorhergesehene Aufgaben lösen, wie zum Beispiel, das Erbe aufteilen.
Unsere Erfahrungen zeigen dass in einigen Fällen die Erbaufteilung für alle Beteiligten problemlos verläuft.
In den meisten Fällen aber besteht – vor allem wenn Haus /Grund und Boden aufgeteilt werden soll – zwischen den Erben völlige Unklarheit über eine gerechte Aufteilung dieser Güter.
So zum Beispiel ergibt es sich immer wieder dass ein Erbe im elterlichen Haus wohnen möchte und die Geschwister auszahlen müssen.
Schon ist der Streit entfacht weil einfach keine objektive Größe bezüglich des Wertes des Hauses /Grundstückes vorhanden ist.
Auch wenn sich die Erben im Moment einigen, so ist nicht ausgeschlossen das nach einigen Monaten Fragen
einer "gerechten Erbaufteilung" aufkommen denn, manch ein Beteiligter „sieht auf einmal alles anders "und von Bekannten wüsste er’s es besser" usw.
Wir können Ihnen bei der Wertermittlung Ihres Anwesens behilflich sein in dem wir Ihnen gesamten Grundbesitz mit Bebauung (Wohnhaus, Nebengebäude, Grund und Boden) begutachten.
Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie auch den gesamten organisatorischen Aufwand im Zusammenhang mit dem VerkaufIhres Grundstückes. Sie brauchen sich dann um nichts zu kümmern.