In Sachen Mietsache - Europäisches Institut für Grundstückswert Sachverständigenbüro Gutachten Ralf Kliche Schwedt Oder

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Sachverständigen Büro

Gutachten im Falle einer Mietsache

Mängelanzeige gemäß § 545 BGB



Seit einiger Zeit ist der Bedarf an Gutachten über Mietmängel gestiegen.
Zu ca. 90% sind Baumängel, fehlerhafte Bauausführungen oder auch Bauschäden, ursächlich für eine hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnungen.

Diese bilden sehr gute Bedingungen für das Entstehen von Stockflecken, Pilzbefall an Wänden und an Fensterleibungen.
Schimmelsporen die sich an die sich in der Luft frei bewegen (mit dem menschlichen Auge unsichtbar), werden bei Feuchtigkeit aktiv und können Allergien, Unwohlsein und weitere gesundheitliche Schädigungen auslösen.

Eine von unserem Büro ausgeführte Studie hat ergeben, dass sich Mieter mit solchen Symtomen oft langzeitlich ärztlichen Behandlungen unterziehen müssen. Die Tatsächlichen Ursachen, die von einem mit Mängeln behafteten Bau ausgehen, werden aber nicht sofort erkannt.

Nach unseren Erfahrungen ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich!

Entsprechend neuester Rechtsprechung kann dem Vermieter, Vermieterin entstandenen Gutachterkosten in einem erfolgreichen Beweissicherungsverfahren auferlegt werden.

Folgender Grundsatz ist hier zu beachten:

Wenn Sie eine Mietminderung durchsetzen wollen, müssen Sie den Mangel beweisen!


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Sachverständigenbüro Schwedt / Oder
Inh.: Herr Ralf Kliche
Julian-Marchlewski-Ring 60
16303 Schwedt
Tel.-Fax: 03332 - 291181
Mobil: 0162 - 4766661
Maol: ralf_kliche@gmx.de
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